TVnetAustria: Österreichs TV-Dienstleister wehren sich gegen Zwangsanstellung

Österreichs TV-Kreative wie Kameraleute, Cutter oder Tontechniker sind in der Zwickmühle. Aufgrund der nicht mehr zeitgemäßen Gesetzeslage werden sie von den Gebietskrankenkassen in Angestelltenverhältnisse gedrängt. Die Folgen können existenzbedrohend sein, denn oft werden Abgaben rückwirkend für fünf Jahre eingefordert. Auch ein persönliches Gespräch mit Sozialminister Alois Stöger brachte kein Ergebnis. Das verunsichert sowohl TV-Sender als auch Studios. Statt mit heimischen Experten zu arbeiten, setzen viele inzwischen lieber auf ausländische Kräfte oder „Arbeitskräfteüberlasser“. Dadurch soll das Risiko der Umqualifizierung verschoben bzw. minimiert werden. Die Rechtsunsicherheit in der Branche lässt den Auftraggebern momentan keine andere Wahl! Mit einem Protestvideo „Wir sind keine Verbrecher! - Machen sie uns nicht dazu!“ fordert der unabhängige Verein TVnetAustria das Recht auf Selbstbestimmung und eine neue und moderne Gesetzgebung.

Honorarfreies Foto, Copyright TVnetAustria, unter: FOTOLINK

Wien, am 5.9.2017. Österreichische Kreative haben die Nase voll. In dem Video „Wir sind keine Verbrecher!“, produziert von der unabhängigen Plattform TVnetAustria, fordern sie das Ende der willkürlichen Zwangsanstellung durch die Gebietskrankenkasse. Der Grund: Kaum ein anderer Bereich ist so stark dem technischen Wandel unterworfen wie die Medienbranche. Diesem rasanten Tempo hinkt das Arbeits- und Sozialrecht in Österreich hinterher. Das betrifft in erster Linie Kameraleute, Cutter, Tontechniker usw., die oft nur tageweise projektbezogen beschäftigt werden. So kommt es immer wieder zu existenzbedrohenden Situationen, wenn die Gebietskrankenkasse Selbstständige, die Jahrzehnte auf Werkvertragsbasis gearbeitet haben, überprüft und dann, teilweise willkürlich, als unselbstständig einstuft. Im Klartext: Die Kassen entscheiden, je nach Bundesland nach unterschiedlicher Richtlinien, ob jemand als Unternehmer arbeiten darf oder nicht. Dadurch kommt es jedes Jahr zu 2000 „Umqualifizierungen“ mit drastischen finanziellen Folgen für die Betroffenen.

Zerstörte Existenzen, verunsicherte Unternehmer

Ergibt eine Prüfung der Gebietskrankenkasse, dass Selbstständige angestellt werden müssen, können die Abgaben eingefordert werden. Besonders für den Auftraggeber hat das gravierende Folgen. Er muss für die ausbezahlten Honorare bis zu fünf Jahre rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Vor allem in Wien wird dies mit besonderer Härte durchgezogen. Gerade die WGKK hat österreichweit das größte Minus aufzuweisen und ein Einnahmenproblem. Andere Bundesländer wie z.B. Oberösterreich sind bereits in der modernen Arbeitswelt angekommen und versuchen mehr Verständnis bei der Abgrenzung an den Tag zu legen. Ist das einem Rechtsstaat wirklich würdig? Was bleibt ist ein Scherbenhaufen mit tausenden zerstörten Existenzen und verunsicherte Unternehmer. Über Jahrzehnte gewachsene Strukturen werden ignoriert.
Und die Standesvertretungen? WKO oder Gewerkschaft üben sich in Zurückhaltung, teilweise wird den Kreativen sogar das Recht auf Unternehmertum abgesprochen. Was bleibt ist das Gefühl, dass die Sozialpartnerschaft sich zu einer Partnerschaft der Verbände entwickelt hat und nicht zum Vorteil ihrer Mitglieder arbeitet.


Rechtsunsicherheit benachteiligt heimische Arbeitskräfte, ausländische Kollegen haben Wettbewerbsvorteil

Viele Produktionsfirmen und TV-Sender gehen deshalb dazu über, das Risiko ins Ausland zu verlagern und ausländischen Fachkräften den Vorzug zu geben. Oder man leiht sich seine Mitarbeiter über
sogenannte „Arbeitskräfteüberlasser“ aus. Bei drohenden Nachzahlungen werden diese Firmen oft in Konkurs schicken. Mit Hilfe dieser Firmen umgehen in erster Linie große Sendeanstalten rechtliche Risken und die damit verbundenen drohenden Bußgelder. Das „Bummerl“ haben ebenfalls die Kreativen, denn bei „Arbeitskräfteüberlasser“ sind zweifelhafte Vertragsausfertigung, keine Entgeltfortzahlung im Krankenstand, kein Grundlohn, reduzierte GKK-Leistungen (weiterhin SVA-Selbstbehalt), offene Fragen bei der Mitarbeitervorsorge usw. an der Tagesordnung. Zudem bieten diese Firmen keine Auslastungsgarantie und nur eine Woche „Kündigungsschutz”.
Auch ein persönliches Gespräch von TVnetAustria mit Sozialminister Alois Stöger führte zu keinem konkreten Ergebnis. Seine Empfehlung, Arbeitskräfteüberlassern, die ihre Verträge nicht einhalten zu klagen oder dubiose Aufträge abzulehnen, käme de facto einem wirtschaftlichen Selbstmord gleich, da der Markt von einer Handvoll Firmen beherrscht wird. Stöger will aber die Verträge zumindest ganz genau prüfen lassen.

Praxisfremde Vorprüfung der Kassen

Auch die jetzt in Kraft getretene „Vorabprüfung“ der Kassen, ob jemand selbstständig oder frei ist, fällt unter die Rubrik „Gut gemeint, ist nicht immer gut gemacht“. Da gerade die WGKK jedes einzelne Arbeitsverhältnis gesondert betrachtet, kann vorab eigentlich nichts konkret geprüft werden.  SVA und GKK prüfen zwar gemeinsam, doch bei Uneinigkeit trifft die Entscheidung die GKK. Sie ist damit Kläger, Richter und Begünstigter in einem.
Der Kriterienkatalog, nach dem eine Beurteilung erfolgt, geht an der Praxis vorbei. So gilt etwa das Arbeiten mit eigenem Equipment als Indiz für Selbstständigkeit, jedoch arbeiten gerade Techniker im Projektgeschäft sehr häufig mit Hard- oder Software des Auftraggebers. Ähnliche Grauzonen zwischen selbstständig und unselbstständig gibt es auch bei IT-Dienstleistern, Erwachsenentrainern oder im Gesundheitsbereich.

Wirkliche Lösungen aus dem Dilemma

Die effektivste und nachhaltigste Lösung wäre die komplette Umgestaltung unserer Sozialversicherungslandschaft: Hier hat das Sozialministerium eine entsprechende Studie in Auftrag gegeben. Leider wird wieder nur das vorgschlagene Modell mit den wenigsten Veränderungen vom Sozialministerium präferiert. Der Stillstand geht also auch auf dieser Ebene ungehindert weiter. Nach dem Schweizer Modell (alle bezahlen in einen Topf) könnte der Kampf der Sozialversicherungen ums Geld der Versicherten endlich ein Ende haben. Weiters müssten Positivkriterien kreiirt werden, die es EPUs ermöglichen, rechtssicher Ihrer Berufung nachzugehen. Die Honorarhöhe angelehnt an den KV könnte als wichtiges Kriterium einer Selbstständigkeit gelten. Dazu gibt es in Deutschland in anderen Branchen schon entsprechende Urteile des Bundessozialgerichtes. (siehe Link unten)

Über TVnetAustria

TVnetAustria ist ein Netzwerk für selbstständige Kreative und Techniker im Medienbereich. Vereinsziel ist die konstruktive Meinungsmache und Vernetzung zum Wohle der in der österreichischen TV-Branche berufstätigen, technisch-kreativen Menschen.
Das Protestvideo „Wir sind keine Verbrecher!“ finden Sie hier: VIDEO

www.tvnetaustria.at

https://www.facebook.com/TVnetAustria/

Weiterführende Links zum Thema:

https://www.vgsd.de/bundessozialgericht-fuehrt-honorarhoehe-als-wichtiges-kriterium-fuer-selbststaendigkeit-ein/

https://www.vgsd.de/begruendung-des-bundessozialgerichts-zu-richtungsweisendem-urteil-liegt-vor/

https://www.vgsd.de/medienschaffende-protestieren-gegen-rechtsunsicherheit-wir-sind-keine-verbrecher-machen-sie-uns-nicht-dazu/

https://www.vgsd.de/vorbild-oesterreich-jein/
https://mobil.derstandard.at/2000060826056/Geringfuegig-beschaeftigt-Probleme-der-Filmwirtschaft-nur-zum-Teil-geloest

https://m.kurier.at/wirtschaft/kameraleute-und-techniker-kaempfen-gegen-zwangsanstellung-ueber-leiharbeitsfirmen/170.399.756
https://kurier.at/wirtschaft/recht-auf-selbststaendigkeit-bitte-warten/230.677.319

http://www.kameramann.de/branche/bundessozialgericht-kameraleute-sind-kuenstler/

 

, 2017-09-05